Privathaushalte können einen Teil der Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt gewährt einen Steuerbonus bis zu 20 Prozent von 6000 Euro pro Jahr, also maximal 1200 Euro.
Begünstigt sind alle Handwerkerleistungen, die von Mietern und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in Auftrag gegeben werden.
Der Steuerbonus wird auf den Arbeitskostenanteil, die Fahrt- und Maschinenkosten sowie die anteilige Mehrwertsteuer gewährt. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Zu den begünstigten Handwerkerleistungen gehören:
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.
Voraussetzungen
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