Privathaushalte können einen Teil der Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt gewährt einen Steuerbonus von bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Begünstigt sind Aufwendungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich.
Begünstigt sind alle Handwerkerleistungen, die von Mietern und Eigentümern für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnungen in Auftrag gegeben werden.
Der Steuerbonus wird nur auf den Arbeitskostenanteil, die Fahrt- und Maschinenkosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer gewährt. Materialkosten sind nicht absetzbar.
Zu den begünstigten Handwerkerleistungen gehören:
Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt.
Voraussetzungen
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